Inklusion
Gemeinsames Lernen am Werner-von-Siemens-Gymnasium (Inklusion)
Warum Inklusion?
Der Landtag NRW hat am 16. Oktober 2013 das „Erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz)“ verabschiedet. Dieses Gesetz trat am 1. August 2014 beginnend mit dem Schuljahr 2014/2015 in Kraft. Die Stellung der Inklusion im Kontext des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule wird in §2 des Schulgesetzes NRW ausformuliert:
„Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.“
Was ist Inklusion?
Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, Einbeziehung, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion.
Die inklusive Pädagogik beschreibt einen Ansatz, der im Wesentlichen auf der Wertschätzung der Vielfalt beruht. Danach ist es die Aufgabe des Bildungssystems, durch Bereitstellen von speziellen Mitteln und Methoden einzelne Lernende besonders zu unterstützen und zu fördern. Nicht der Einzelne muss sich also an ein bestimmtes System anpassen, sondern das System muss umgekehrt die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich gegebenenfalls anpassen. Die Schule muss sich also den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler anpassen und nicht umgekehrt.
Inklusion an unserer Schule
Seit dem Schuljahr 2014/2015 werden an unserer Schule Schüler und Schülerinnen mit verschiedenen Förderschwerpunkten unterrichtet. In diesem Jahr sind es insgesamt 12 Schülerinnen und Schüler in drei verschiedenen Jahrgangsstufen.
Die Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zieldifferent (nach unterschiedlichen Rahmenrichtlinien) unterrichtet und bewertet, d.h. nicht alle orientieren sich im Unterricht an den gleichen Lernzielen, sondern die Schülerinnen und Schüler verfolgen jene Lernziele, die ihren individuellen Möglichkeiten entsprechen.
In den Klassen des Gemeinsamen Lernens sind zusätzlich stundenweise zwei Sonderpädagoginnen eingesetzt.
Der Unterricht findet teilweise im ganzen Klassenverband statt, d.h. die Schüler arbeiten mit der Klasse oder erhalten individuell abgestimmtes Arbeitsmaterial (innere Differenzierung).
Bei Bedarf kann zusätzlich in Kleingruppen ein Differenzierungsraum genutzt werden (äußere Differenzierung).
Inklusion |
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Unterschiede |
Gemeinsamkeiten |
unterschiedliche Arbeitsblätter | gemeinsam lernen |
unterschiedliche Klassenarbeiten | gemeinsam Spaß haben |
Unterricht manchmal in unterschiedlichen Räumen | sich gegenseitig helfen |
unterschiedliches Lerntempo | Rücksicht nehmen und über Fehler der anderen nicht lachen |